Leistungen der Hebamme
Kostenübernahme aus der Grundversicherung
vor der Geburt:
nach der Geburt:
vor der Geburt:
- 7 Schwangerschaftskontrollen durch die Hebamme oder den Arzt
- Risikokontrollen
- CHF 150.- an einen Geburtsvorbereitungskurs, bei der Hebamme als Privat- oder Gruppenkurs
- Betreuung während der Geburt Zuhause, im Geburtshaus oder imSpital
nach der Geburt:
- Wochenbettbetreuung zu Hause bis zum 56 Tag nach der Geburt
- max. 16 Wochenbettbesuche für Erstgebärende, nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt
- max. 10 Wochenbettbesuche für alle anderen Situationen
- 3 Stillberatungen während der ganzen Stillzeit
- 1 Nachkontrolle bei der Mutter 6–10 Wochen nach der Geburt
Kosten welche zu Ihren Lasten gehen
Bereitschaftsentschädigung Kanton Luzern:
Bereitschaftsentschädigung beinhaltet:
Bereitschaftsentschädigung Kanton Luzern:
- Bereitschaftsentschädigung für die Erreichbarkeit während der Schwangerschaft CHF 100.-
- Wochenbettbetreuung nach Spital-/ Geburtshausgeburt (Austritt nach 24h) CHF 120.-
- Wochenbettbetreuung nach ambulanter Geburt (Austritt innerhalb 24h) CHF 195.-
Bereitschaftsentschädigung beinhaltet:
- Bedingte Erreichbarkeit bei der Betreuung während der Schwangerschaft
- Wartezeit um den Geburtstermin 37-42 Schwangerschaftswoche
- Bedingte Erreichbarkeit ausserhalb der geplanten Terminen in der Wochenbettzeit, ab der Geburt bis zum 56.Tag danach
- garantierte Vertretung während Abwesenheit oder im Verhinderungsfall
Diese Kosten werden von der Grundversicherung nicht übernommen und werden Dir direkt in Rechnung gestellt.
Die Grundgebühr ist ein Bestandteil unseres Lohnes. Je nach Zusatzversicherung kann eine Rückerstattung bei der Krankenkasse erwirkt werden oder wird wie im Kanton Schwyz/ Zug von der entsprechenden Gemeinde übernommen
Jegliche Vorstösse beim Kanton Luzern oder den Gemeinden zur Kostenübernahme sind bis anhin leider erfolglos geblieben. Wir bleiben dran und danken für das Verständnis.
Die Grundgebühr ist ein Bestandteil unseres Lohnes. Je nach Zusatzversicherung kann eine Rückerstattung bei der Krankenkasse erwirkt werden oder wird wie im Kanton Schwyz/ Zug von der entsprechenden Gemeinde übernommen
Jegliche Vorstösse beim Kanton Luzern oder den Gemeinden zur Kostenübernahme sind bis anhin leider erfolglos geblieben. Wir bleiben dran und danken für das Verständnis.
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Zusatzangebote
Folgekonsultationen CHF 75.-* * bei Hausbesuchen zuzüglich Anfahrtsweg |
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